§ 1 Allgemein

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegen- stehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Soweit von uns Software (Betriebssysteme oder ähnliche Programme) bezogen werden, ist Gegenstand dieses Vertrages das auf dem Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliche Material. Sie werden im folgenden auch als Software bezeichnet.


§ 2 Auftragserteilung

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge und Bestellungen unserer Kunden können von uns durch ausdrückliche schriftliche Mitteilung, per Telefax, mündlich oder fernmündlich oder durch direkte unmittelbare Übersendung der Ware innerhalb einer Frist von 14 Tagen angenommen werden. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn auf Seiten des Käufers eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, Konkurs- oder Vergleichsantrag gestellt wurde oder sich der Vertragspartner mit der Bezahlung einer Lieferung in Verzug befindet.


§ 3 Versand

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk bzw. Lager. Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg) behalten wir uns vor. Die eingetretenen Transportschäden und Transportverluste sind unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer ist auch zur Annahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorhergehenden ausdrücklichen Zustimmung bedarf. Zahlungen für Reparaturen sind ohne Abzug sofort fällig. Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Zahlungen per Wechsel werden nicht akzeptiert. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn der Käufer sich mit der Bezahlung früherer Rechnungen in Verzug befindet. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des § 24 AGBG, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen.
 

§ 4 Gewährleistungsbestimmung für alle Computer, Monitore und Drucker

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung aus unserem Lager. Um einen Gewährleistungs- anspruch geltend zu machen, ist es bei Anlieferung oder Einsendung grundsätzlich erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit der Angabe der Modell- und Seriennummer (sofern nicht aus den Lieferunterlagen ersichtlich) sowie die Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, beizufügen. Durch Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Lauf. Verschleißerscheinungen oder die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Bei gleichzeitiger Lieferung von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese als nicht zusammengehörend verkauft. In jedem Fall jedoch sind Folgeschäden wie Datenverlust oder Arbeitsausfall von der Gewährleistung ausgeschlossen.


§ 5 Lieferzeit

Die von uns genannten Termine und Fristen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, als annähernde Liefer- und Leistungszeiten zu betrachten. Lieferzeiten von bis zu 4 Wochen ohne Ankündigung gelten als marktüblich und begründen kein Rücktrittsrecht des Käufers von der Bestellung. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten worden ist. Betriebsstörungen – gleich welcher Sphäre und gleich wodurch bedingt – befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder Teilweisen Rücktritt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Ist § 433 BGB erfüllt, wird grundsätzlich keine Ware zurückgenommen. Durch unaufgeforderte Warenrücksendung wird kein Rücktritt vom Kaufvertrag begründet.


§ 6 Preise

Die Preise sind freibleibend. Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die letzte Preisliste, jedoch mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, eingetretene Preiserhöhungen (z.B. aufgrund von Veränderungen des Wechselkurses, Frachtverteuerungen etc.) ohne vorherige Ankündigung weiterzugeben. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung so wird bereits jetzt vereinbart, daß das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. In diesem Zusammenhang ermächtigen wir den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter oder bevorstehenden Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die durch eine solche Zurücknahme von Vorbehaltsware entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Wiederauslieferung der zurückgenommenen Waren kann der Käufer erst nach vollständigem Ausgleich der Forderung verlangen. In einer solchen Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.


§ 7 Zahlung

Die Lieferung erfolgt bei Neukunden gegen Nachnahme oder Vorauskasse ohne Abzug von Skonto. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt bei Lieferung auf Rechnung als maximales Zahlungsziel 10 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug. Der Käufer verpflichtet sich nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


§ 8 Softwaregewährleistung

Wir gewährleisten, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger, auf denen die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen in der Materialausführung fehlerfrei ist. Sollte der Datenträger fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung verlangen. Bei fehlgeschlagener Ersatzlieferung können Sie zwischen Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wählen. Schadenersatzansprüche sowie Ersatzansprüche für Mangel, Folge- und Begleiterscheinungen können nicht gewährt werden.


§ 9  Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für Verträge mit Kaufleuten im Sinne von § 1 HGB ist Erfüllungsort Wetzlar und ausschließlicher Gerichtsstand das Amtsgericht Wetzlar bzw. das Landgericht Limburg / Lahn. Ein Gerichtsstand ist in Wetzlar bzw. Limburg ebenfalls begründet, falls bei Klageerhebung Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Vertragspartners nicht bekannt sind oder dieser keinen Wohnsitz im Inland (mehr) hat.


§ 10 Schlussbestimmung

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht. Für eine unwirksame Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung gelten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.


 

Allgemeinde Geschäftsbedingungen